Vermögenswirksame Leistungen: Günstige Geldgeschenke für Arbeitnehmer

Der Fachkräftemangel grassiert, Ausbildungsbetriebe haben es schwer, geeigneten Nachwuchs zu finden. Vermögensbildende Leistungen können ein günstiger Baustein sein, Mitarbeiter an die Firma zu binden.

  • Vermögenswirksame Leistungen sind ein einfaches und sinnvolles Instrument für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun.
  • Sie eignen sich besonders für junge Arbeitnehmer und Auszubildende, weil diese die Chance haben, über viele Jahre Vermögen zu bilden.
  • Ein weiterer Vorteil: Der Aufwand für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist überschaubar.

Am ersten Ausbildungstag ist jeder aufgeregt, denn es zählt der erste Eindruck. Die neuen Azubis haben sich herausgeputzt. Und auch der Chef zeigt sich von seiner besten Seite. Schließlich war es gar nicht einfach, die Ausbildungsplätze zu besetzen.

Firmeninhaber sollten sich überlegen, wie sie die Nachwuchskräfte finden – und an sich binden. Auch erfahrene Fachkräfte, die vielfach kaum noch zu finden sind, gilt es möglichst lange im eigenen Betrieb zu halten.[1] Der Fachkräftemangel führt häufig dazu, dass Handwerksbetriebe lukrative Aufträge gar nicht erst annehmen können, weil das notwendige Personal fehlt.

Um dem Nachwuchsmangel im Handwerk entgegenzuwirken, hat der Bundestag beschlossen, dass Auszubildende, die 2020 ihr erstes Lehrjahr absolvieren, in der Regel einen Mindestlohn von 515 Euro im Monat beziehen sollen[2] – in einigen Berufsfeldern wie der Friseur- oder Bodenleger-Branche ein deutlicher Schritt nach vorn. Neben einem Job-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr oder Zuschüssen zu Führerscheinprüfung oder Kantinenessen können Unternehmen neuen wie bewährten Mitarbeitern auch Vermögenswirksame Leistungen (VL) anbieten. Ein attraktives Plus für beide Seiten.

Nach Tarifvertrag – oder freiwillig

Wo Tarifverträge bestehen, gehören VL häufig verpflichtend zum Lohnbestandteil. Allerdings hat es für Arbeitgeber auch klare Vorteile, die VL freiwillig zu zahlen. Deren Höhe muss zwischen 6,65 Euro im Monat und höchstens 40 Euro pro Monat betragen. Anders als beim Gehalt zahlt der Arbeitgeber keine Sozialabgaben auf die zusätzlichen Leistungen. Zudem sind Vermögenswirksame Leistungen ähnlich wie Fortbildungen als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar – auch das macht sie für den Chef möglicherweise interessanter als beispielsweise eine Lohnerhöhung.

Für Arbeitnehmer, insbesondere die jungen Fachkräfte von morgen, sind diese zusätzlichen Geldgeschenke ohnehin attraktiv – auch wenn es „nur“ wenige Euro im Monat sind. Es handelt sich schließlich um zusätzliche Leistungen, für die sie nichts anderes tun müssen, als sie einmal zu beantragen.

Besonders geeignet für Berufseinsteiger

Insbesondere Berufseinsteiger haben so die Möglichkeit, über viele Jahre Vermögen aufzubauen und von den Zinseszinsen oder – bei Aktienfonds – von der Wiederanlage der Dividenden und langfristigen Kurssteigerungen zu profitieren. Zudem können VL-Sparer beim Staat eine Arbeitnehmersparzulage beantragen, die den regelmäßigen Sparbetrag noch einmal zusätzlich aufstockt. Der Arbeitgeber muss sich darum nicht kümmern, er kann aber auf diese Möglichkeit hinweisen. Einzige Voraussetzung für die Sparzulage: Das zu versteuernde Einkommen des VL-Sparers darf 20.000 Euro nicht übersteigen, bei gemeinsam veranlagten Paaren liegt die Obergrenze bei 40.000 Euro. Für junge Auszubildende ein perfektes Bonbon!

Ein Rechenbeispiel: Eine junge Auszubildende erhält von ihrem Chef Vermögenswirksame Leistungen und beauftragt die Personalabteilung, monatlich 40 Euro in einen VL-fähigen Aktienfonds zu überweisen. Zusätzlich erhält sie vom Finanzamt die Arbeitnehmersparzulage in voller Höhe – bei Aktienfonds sind das im Jahr noch einmal 80 Euro. Nach drei Jahren, wenn die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen ist, sind insgesamt 1.440 Euro in den VL-Sparplan geflossen. Nach sieben Jahren, wenn der VL-Sparplan unverändert weitergelaufen ist, hat die junge Fachkraft bereits ein Vermögen von 3.732,81 Euro zusammengespart.

Besonders geeignet für Berufseinsteiger

Insbesondere Berufseinsteiger haben so die Möglichkeit, über viele Jahre Vermögen aufzubauen und von den Zinseszinsen oder – bei Aktienfonds – von der Wiederanlage der Dividenden und langfristigen Kurssteigerungen zu profitieren. Zudem können VL-Sparer beim Staat eine Arbeitnehmersparzulage beantragen, die den regelmäßigen Sparbetrag noch einmal zusätzlich aufstockt. Der Arbeitgeber muss sich darum nicht kümmern, er kann aber auf diese Möglichkeit hinweisen. Einzige Voraussetzung für die Sparzulage: Das zu versteuernde Einkommen des VL-Sparers darf 20.000 Euro nicht übersteigen, bei gemeinsam veranlagten Paaren liegt die Obergrenze bei 40.000 Euro. Für junge Auszubildende ein perfektes Bonbon!

Ein Rechenbeispiel: Eine junge Auszubildende erhält von ihrem Chef Vermögenswirksame Leistungen und beauftragt die Personalabteilung, monatlich 40 Euro in einen VL-fähigen Aktienfonds zu überweisen. Zusätzlich erhält sie vom Finanzamt die Arbeitnehmersparzulage in voller Höhe – bei Aktienfonds sind das im Jahr noch einmal 80 Euro. Nach drei Jahren, wenn die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen ist, sind insgesamt 1.440 Euro in den VL-Sparplan geflossen. Nach sieben Jahren, wenn der VL-Sparplan unverändert weitergelaufen ist, hat die junge Fachkraft bereits ein Vermögen von 3.732,81 Euro zusammengespart.

Vermögenswirksame Leistungen für alle

Wie funktioniert das Ganze? Der Arbeitnehmer teilt der Personalabteilung des Betriebs mit, in welchen VL-fähigen Vertrag die Leistungen eingezahlt werden sollen. Das kann ein Aktienfonds- oder Banksparplan, ein Bausparvertrag oder ein Immobilienkredit sein. [3] Die vereinbarte Summe entnimmt der Arbeitgeber dem Nettogehalt und überweist sie direkt in den entsprechenden Vertrag. Es gilt übrigens das Prinzip der Gleichbehandlung. Wer seinen Lehrlingen VL anbietet, muss sie auch allen übrigen Mitarbeitern gewähren, ganz gleich, wie hoch deren Gehalt ist oder ob sie nur befristet beschäftigt sind. Die Obergrenze von 40 Euro im Monat bleibt bestehen, ungeachtet der Lohnstufe des Mitarbeiters.

VL-Verträge laufen über sieben Jahre: Sechs Jahre lang wird eingezahlt, im siebten Jahr ruht das Vermögen und ist anschließend frei verfügbar. Der Arbeitnehmer kann es sich auszahlen lassen oder die Summe in einen neuen Vertrag überführen, wo sie weiter für ihn „arbeitet“. Damit dem Arbeitnehmer keine Vermögenswirksamen Leistungen entgehen, kann er bereits während des Ruhejahres, wenn in den Vertrag keine Leistungen mehr eingezahlt werden, einen neuen Vertrag abschließen. Dann bittet er seinen Arbeitgeber, die VL in den neuen Vertrag einzuzahlen. Sobald das Vermögen aus dem ersten Vertrag verfügbar ist, kann es in den neuen Vertrag fließen– damit es auch weiterhin Rendite bringt.

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Quellenangaben:

1 .Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, „Fachkräfte für Deutschland“, https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/fachkraeftesicherung.html, Stand: Februar 2020

2 . Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, „Mindestvergütung für Auszubildende tritt in Kraft“, https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/neue-gesetze-mindestausbildungsverguetung.html, Stand: Januar 2020

3 . Quelle: https://www.billomat.com/lexikon/v/vermoegenswirksame-leistungen-vwl/

VL-Sparen: Die verschenkten Milliarden

Frisur sitzt? Check, dann kann der erste Arbeitstag ja beginnen, egal ob für Azubis oder Berufseinsteiger von der Universität. Nur das Sparen mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL) wird gern vergessen. Die fünf wichtigsten Fragen zum meistunterschätzten Vermögensaufbau.

  • Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind ein cleverer Einstieg in den -Vermögensaufbau, besonders für Berufsanfänger
  • Doppelte Förderung: Arbeitgeber und Staat legen Geld dazu
  • Trotzdem nutzen sieben Millionen Menschen das VL-Sparen nicht
  1. VL-Sparen: Was ist das?

VL steht für Vermögenswirksame Leistung. Was zunächst einmal etwas langweilig klingt, ist bei genauerem Hinsehen ziemlich spannend. Denn es bedeutet, dass Sparen gefördert wird. Sprich, der Sparer arbeitet zwar für sein Geld – lässt es aber wiederum clever für sich arbeiten. Und das mit doppelter finanzieller Hilfestellung, zum einen vom Arbeitgeber, zum anderen vom Staat.

Dazu braucht er nur einen VL-Vertrag. Dieser läuft sieben Jahre lang, dann kann der nächste beginnen. Keine Sorge, die Anbieter weisen in der Regel auf das nahende Ende des Sparvertrags hin. Es kann also problemlos und ohne Aufwand weiter gehen.

  1. VL-Sparen: Wie kann ich sparen?

Eine ganze Reihe von Produkten tragen den Stempel „VL-fähig“. Bausparverträge etwa oder die Tilgung einer Baufinanzierung. Am lukrativsten sind in der Regel Aktienfondssparpläne , bei denen bestimmte Aktienfonds bespart werden – auch wenn sie höhere Risiken mit sich bringen. Jeder Fondsanbieter hat Fonds, die mit dem Kürzel „VL-fähig“ oder ähnlich gekennzeichnet sind.

Sechs Jahre wird auf den einmal ausgewählten Fonds eingezahlt. Das siebte Jahr ist so etwas wie der Sonntag des Sparens, in dem keine Beiträge fließen – das so genannte Ruhejahr. Am Ende kann der Sparer über sein gewachsenes Vermögen verfügen.

  1. VL-Sparen: Warum?

Weil es den frühen Start sichert. Und der zahlt sich nun einmal aus, in der Karriere wie beim Aktiensparen. Einfach, weil Aktien beziehungsweise Fondssparpläne auf Aktien bisher auf lange Sicht die lukrativste Anlageform waren , trotz höherer Risiken – mögliche Kurseinbrüche einzelner Aktien sind auch beim Aktienfonds spürbar.[1]

VL-Sparen ist aber noch aus einem weiteren Grund eine gute Idee: Es macht im Fall des Aktienfondssparens aus Azubis Anteilseigner an viel versprechenden Unternehmen. Wenn es den Unternehmen gut geht, können nicht nur Großaktionäre, sondern auch die VL-Sparer profitieren – etwa durch Kursgewinne oder Dividenden.

Ein weiteres Plus: VL-Sparen kostet Azubi & Co. nichts von ihrem ersten selbstverdienten Geld. Denn die VL zahlt der Chef. Das gleiche gilt für das Finanzamt: Der Staat honoriert mit der Arbeitnehmersparzulage, dass Menschen sich um ihre finanzielle Zukunft kümmern.

Beispielrechnung: Fondssparen mit dem Extra-Geld vom Chef

Auch wenn sich im Vorfeld nicht exakt sagen lässt, welche Summe nach sieben Jahren ausgezahlt wird – so steht fest:

Vermögenswirksame Leistungen sollte sich keiner entgehen lassen.

Bei einer angenommenen Wertentwicklung von jährlich 3 Prozent könnten aus den 2880 Euro vom Arbeitgeber nach sieben Jahren 3 039 Euro werden.

Bei einem jährlichen Plus von 5 Prozent könnte das Guthaben sogar auf 3297 Euro anwachsen.

Inklusive Arbeitnehmersparzulage wäre sogar noch mehr drin.

Mögliche Wertentwicklung[2]

Zeitraum: 6 Jahre

Summe der vermögenswirksamen Leistungen in Euro               2880                 2880

Wertentwicklung (Annahme) in %                                                  3                        5

Guthaben in Euro (Summe VL + Wertentwicklung)                     3039,03           3296,75

  1. VL-Sparen: Wer hilft?

Der Arbeitgeber und der Staat helfen beim cleveren Sparen. Der eine legt etwas zum Gehalt dazu, der andere fördert diese Sparsamkeit mit einem Zuschuss.

Beim Arbeitgeber kommt es auf den Vertrag an: Viele Tarifverträge etwa enthalten entsprechende Regelungen, dass der Chef bis zu 40 Euro im Monat zuschießt. Das summiert sich über die Jahre. Manchmal findet sich auch ein Hinweis im individuellen Arbeitsvertrag selbst. Einfach in der Personalabteilung fragen. Allein das ist schon kein schlechtes Geschäft. Und dazu kommt noch der staatliche Zuschuss in Höhe von 80 Euro im Jahr für Alleinstehende.

Wie viel Schubkraft diese Finanzhilfen über einen langen Zeitraum im Rahmen eines VL-Sparplans auf Aktienfonds entfalten können, zeigen Untersuchungen des Fondsverbands BVI. Seit 1962 und immer in Siebenjahressprüngen gerechnet, haben Sparer rückblickend im Schnitt pro Jahr ein Plus von knapp mehr als 7,5 Prozent erzielt.[3]Allein dank der Wertentwicklung der Fonds! Die Sparzulage hinzugerechnet, kommt der Branchenverband in seiner Berechnung auf einen jährlichen Zuwachs von mehr als zehn Prozent. Wer also die 40 Euro monatlich von seinem Arbeitgeber in einen Fondssparplan gesteckt hatte, verfügte am Ende – inklusive Arbeitsnehmersparzulage – im Schnitt über 4381 Euro auf dem Konto.[4] Eine Garantie für die Zukunft sind diese Zahlen bekanntermaßen nicht. Aufgrund der Gefahr von Kurseinbrüchen bei Aktien sind VL-Sparpläne immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Allerdings zeigen sie eindrucksvoll, was mit einer ansprechenden Wertentwicklung möglich ist. Vor allem mit Blick auf ein ganzes Arbeitsleben: Bleibt der Azubi am Ball und bespart seine VL mit 40 Euro durchgängig weiter, könnte er mit einer durchschnittlichen Wertentwicklung des Fondssparplans von drei Prozent pro Jahr nach rund 40 Jahren knapp 40.000 Euro in Empfang nehmen.[5]

  1. VL-Sparen: Wie beantragen?

Ein bisschen Papierkram ist nötig, um von dem cleveren System zu profitieren – aber kein Problem für jemanden, der gerade seinen ersten Job an Land gezogen hat. Zuerst muss die Entscheidung für einen Sparplan fallen und ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden. Der wird der Personalabteilung vorgelegt, die wiederum dafür sorgt, dass die entsprechenden Gelder monatlich fließen. Im Folgejahr sollte der Vertrag dann bei der Steuererklärung angegeben werden. Denn sofern das zu versteuernde Einkommen des VL-Sparers nicht über 20.000 Euro im Jahr liegt (oder 40.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehe-/Lebenspartnern), bekommt er im Fall der Aktienfondssparpläne 80 Euro im Jahr vom Staat. Das zu versteuernde Einkommen ist übrigens nicht das Bruttoeinkommen, sondern zieht davon Freibeträge, absetzbare Ausgaben und Pauschalen ab.

Klingt einfach, ist einfach – und dennoch kümmern sich viele Menschen nicht darum. 2018 blieben 1,6 Milliarden Euro einfach liegen, rechnet das CFin vor, das Research Center for Financial Services.[6] Nur, weil die Zulagen nicht beantragt werden. 20 Millionen Deutsche haben nach der Untersuchung der Wissenschaftler Anspruch auf die Förderung, sieben Millionen lassen sie links liegen. Und verschenken damit Geld.[6] Das sollte man sich als cleverer Berufseinsteiger wirklich sparen.

VL-Checkliste: So gehts!

  1. Personalabteilung kontaktieren: Wie viel Geld buttert der Arbeitgeber beim VL-Sparen dazu?
  2. Anlageform wählen: Zum Beispiel einen Fondssparplan.
  3. Anbieter bzw. Fonds wählen: Welcher Fonds passt zu mir?
  4. Depot einrichten
  5. Doppelte Förderung mitnehmen: Wenn das zu versteuernde Einkommen unter 20.000 Euro (40.000 Euro bei Ehepaaren) im Jahr liegt, zahlt der Staat 80 bzw. 160 Euro Arbeitnehmersparzulage jährlich dazu, wenn das Geld in einen Fondssparplan fließt.
  6. Yay!: Vorfreude auf das Geschenk (Wartezeit: 7 Jahre)

Quellenangaben:

1 . Quelle: Sparplanzahlen BVI. https://www.bvi.de/fileadmin/user_upload/Statistik/2018_12_31_SPP_auf_einen_Blick.pdf; Einzahlung pro Monat: 100 Euro. Ergebnisse berücksichtigen alle Kosten inklusive Ausgabeaufschlag. Angaben sind Durchschnittswerte der jeweiligen Fondsgruppe. Stichtag: 31. Dezember 2018

2 . Bei den Angaben zur Wertentwicklung handelt es sich um Annahmen, die keine Prognose für die zukünftige Entwicklung darstellen. Die Wertentwicklung eines VL-Sparplans kann sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Bei der Berechnung wurde ein Ausgabeaufschlag von 5 Prozent und ein Depotentgelt in Höhe von 56 Euro über die gesamte Laufzeit zugrunde gelegt. Steuerliche Aspekte wurden nicht berücksichtigt. Quelle: DWS International GmbH, Stand 04/2019.

3 . Quelle: Statistik Wertentwicklung BVI, https://www.bvi.de/fileadmin/user_upload/Statistik/VL_Tabelle-Spar-D_2017.pdf Entwicklung vermögenswirksamer Anlagen in deutschen Aktienfonds; Berechnung des am Ende der Periode zur Verfügung stehenden Betrags in Euro: Im Durchschnitt aller deutschen VL-fähigen Aktienfonds mit Anlageschwerpunkt Deutschland. Berechnungsgrundlage: monatliche Einzahlung 40,- Euro, Einzahlungsdauer sechs Jahre, Gesamteinzahlung 2.880,- Euro, Wartefrist ein Jahr. Berechnungsmethode: Erwerb zum Ausgabepreis, Bewertung zum Rücknahmepreis, Wiederanlage der Erträge zum Anteilwert. Ende einer siebenjährigen Anlageperiode ist jeweils der 31. Dezember. Jährliche Wertentwicklung nach siebenjähriger Vertragsdauer in Prozent bei Hinzurechnung der Sparzulage: Ab 1. April 2009 jährlich 20 Prozent auf maximal 400,- Euro kaufmännisch gerundet auf volle Euro(sechs Jahre lang; 6 x 80,- Euro = 480,- Euro), werden am Ende der Vertragsdauer (sieben Jahre) dem Anlageergebnis hinzugerechnet. Die jährliche Wertentwicklung bezieht sich auf den so errechneten Betrag.

4 . Quelle: Sparplanzahlen BVI. https://www.bvi.de/fileadmin/user_upload/Statistik/2018_12_31_SPP_auf_einen_Blick.pdf; Einzahlung pro Monat: 100 Euro. Ergebnisse berücksichtigen alle Kosten inklusive Ausgabeaufschlag. Angaben sind Durchschnittswerte der jeweiligen Fondsgruppe. Stichtag: 31. Dezember 2018

5 .  Mögliches Gesamtkapital (nach 43 Jahren) sofern der Kunde seine VL durchgängig weiterbespart. Hinweis: Nach Ablauf des Ruhejahrs wäre automatisch ein neues Unterdepot eröffnet worden. Bei den Angaben zur Wertentwicklung handelt es sich um eine Annahme, die keine Prognose für die zukünftige Entwicklung darstellt. Die Wertentwicklung eines VL-Sparplans kann sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Bei der Berechnung wurde ein Ausgabeaufschlag von 5 Prozent und ein Depotentgelt von 8 Euro pro Jahr zugrunde gelegt. Steuerliche Aspekte wurden nicht berücksichtigt. Quelle: DWS International GmbH.

6 . Deutsche verschenken Milliarden, AssCompact, Stand 27. März 2018